Sitemap

15.09.2011

Google einigt sich mit Datenschutzbehörde

Nach jahrelangem Streit kann Google Analytics nun rechtssicher als Trackingsoftware auf Webseiten und in Onlineshops eingesetzt werden. Der Internetriese und der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erzielten für Deutschland eine Einigung zur Nutzung des Dienstes. Allerdings gibt es ein paar Punkte, die dringend beachtet werden müssen:

1. Als Anwender müssen Sie mit Google einen 'Vertrag über die Auftragsdatenerfassung' abschließen. Diesen stellt Google zum Download zur Verfügung: Download Vertrag

2. Als Anwender müssen Sie im Rahmen Ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung der personenbezogenen Daten aufklären und auf die Widerrufsmöglichkeiten hinweisen. Die Datenschützer empfehlen hierzu einen Link auf die entsprechende Seite von Google zu setzen: Widerspruchsmöglichkeiten

3. Als Anwender müssen Sie die Google mit der Kürzung der IP-Adresse beauftragen. Dadurch ist gewährleistet, dass die IP-Adresse nicht mehr einer Personen / einem Computer zugeordnet werden kann, da die letzten Ziffern fehlen. Dieses lässt sich ganz einfach durch die Ergänzung des Google Tracking-Codes um '_anonymizeIP()' erreichen. Mehr hierzu finden Sie auf einer Informationsseite bei Google: Tracking Code anpassen

Diese Punkte sind schnell zu erledigen, der letzte, noch fehlende Punkt ist die 'bitterste Pille' für den Anwender:

4. Alle zuvor rechtswidrig gesammelten Informationen müssen gelöscht werden. Dies kann nur dadurch erfolgen, dass die bisherige Tracking ID gelöscht und eine neue eingesetzt wird. Hierdurch gehen alle bisherigen Daten verloren.

Wichtiger Hinweis

Sie als Anwender sind rechtlich für den Einsatz eines Analysetools verantwortlich, nicht der Softwareanbieter (zum Beispiel Google). Daher sollten Sie schnellstmöglich die neuen 'Regeln' umsetzen, denn wer diese nicht korrekt umsetzt begibt sich in die Gefahr von Bußgeldforderungen!

Sollten Sie Google Analytics einsetzen und Probleme mit der Umsetzung der neuen Anforderungen haben helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach unter +49 5976 56395100 an oder schreiben Sie und über unser Kontaktformular.

 

21.09.2011
Neuer Name, neue Webseite: b²media geht online!
15.09.2011
Endlich ist das beliebte Analysetool Google Analytics rechtssicher einsetzbar. Doch gibt es als Anwender einiges zu beachten.